28.06.2009 04:55 begonnen
es ist längst kein geheimnis mehr , dass der niedergang des staates auf das konto der wähler geht.
Ein teil der perser will derzeit auch eine solche freiheit, welche die deutschen schon längst haben, nämlich sich selbst umzubringen.
Schmeichelnd steht dazu im untenstehenden artikel:
Zitat:
Der Steuerzahler wird genau hinschauen müssen, bevor er am 27. September seine Stimme abgibt – sonst wird er noch sehr lange auf ein Happy End warten.
Zitat ende
dieses abschlusskommunique des artikels ist so wohlfeil, wie das was der wähler wirklich ist: puppet on the string.
wenn die deutschen wähler so weitermachen, werden sie bald ihre eigene „ „freiheitstatue“ bekommen, dass wird dann ihr exportschlager für länder wie persien.
an der deutschen „freiheitsstatue“ kann dann die welt genesen.
DIE DEUTSCHE STEUERBLÄTTERWÜSTE AUF EINEN BLICK:
Finanzamt ....Zentral
Steuernummer 241/126/81392 Seite 2
Bescheid für 2007 über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 27.05.2009
Erläuterungen
Das Finanzamt hat die Besteuerungsgrundlagen gemäß § 162 der Abgabenordnung geschätzt, weil Sie trotz Aufforderung bisher keine Steuererklärung abgegeben haben. Reichen Sie bitte Ihre Steuererklärung unverzüglich nach, denn die Schätzung befreit Sie nicht von Ihrer Erklärungspflicht. Trotz der Schätzung kann eine Steuerstraftat/Steuerordnungswidrigkeit vorliegen. In diesem Fall kann möglicherweise Straffreiheit/Bußgeldfreiheit erlangt werden, wenn eine Steuererklärung nachgereicht wird und die sich hieraus ergebenden Mehrsteuern fristgerecht entrichtet werden. Eine Änderung dieses Bescheids zu Ihren Gunsten ist nur unter bestimmten verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere nach Einlegung eines Rechtsbehelfs, möglich.
*
Die Festsetzung der Körperschaftsteuer ist gem. § 165 Abs.1 S.2 Nr.3 AO vorläufig hinsichtlich
- des verfassungsgemäßen Zustandekommens des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29.12.2003 (BGB1. I S. 3076, 2004 I S.69).
Die Vorläufigkeitserklärung erfasst nur die Frage, ob die angeführten gesetzlichen Vorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Die Vorläufigkeitserklärung erfolgt lediglich aus verfahrenstechnischen Gründen. Sie ist nicht dahin zu verstehen, dass die im Vorläufigkeitsvermerk angeführten gesetzlichen Vorschriften verfassungswidrig oder als gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßend angesehen werden. Soweit die Vorläufigkeitserklärung die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Norm betrifft, ist sie außerdem nicht dahingehend zu verstehen, dass die Finanzverwaltung es für möglich hält, das Bundesverfassungsgericht oder der Bundesfinanzhof könne die im Vorläufigkeitsvermerk angeführte Rechtsnorm gegen ihren Wortlaut auslegen.
Sollte aufgrund einer diesbezüglichen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesfinanzhofs diese Steuerfestsetzung aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist daher insoweit nicht erforderlich.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Festsetzung der Körperschaftsteuer kann mit dem Einspruch angefochten werden.
Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt oder bei der angegebenen Außenstelle schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Dies gilt auch, soweit sich ein angefochtener Vorauszahlungsbescheid durch die Jahressteuerfestsetzung erledigt.
Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen Brief oder Zustellung mittels Einschreiben durch Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bei Zustellung durch Zustellungsurkunde oder durch Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangsbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.
Hinweis: Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (z.B. Feststellungsbescheid) können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheids, nicht auch durch Anfechtung eines davon abhängigen weiteren Bescheids (Folgebescheid) angegriffen werden. Wird ein Grundlagenbescheid berichtigt, geändert oder aufgehoben (z.B. aufgrund eines eingelegten Einspruchs), so werden die davon abhängigen Bescheide von Amts wegen" geändert oder aufgehoben.
Form.Nr. O17315 P OOO4654O1 / OO8437 - Fortsetzung nächste Seite - Rt. 18.O5.2OO9 KSt 2OO7Finanzamt Nürnberg-Zentral
Steuernummer 241/126/81392 Seite 2
Bescheid für 2007 über den Gewerbesteuermessbetrag vom 27.05.2009
Die Berechnung des Messbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen ab dem
Erhebungszeitraum 2008 erfolgte noch nach altem Recht.
Für die Berücksichtigung der Änderungen durch das Unternehmenssteuerreformgesetz
2008 können Sie den Antrag auf Anpassung des Gewerbesteuermessbetrags für
Vorauszahlungszwecke (amtlicher Vordruck KSt/GewSt Vz (2008) 07) stellen
(§19 Abs. 3 Satz 5 GewStG).
Aufgrund des Gewerbesteuermessbetrages wird die Gewerbesteuer
nach dem von der Gemeinde bestimmten Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und
erhoben. Hierüber geht Ihnen ein besonderer Gewerbesteuerbescheid von der
Gemeinde zu.
Der Steuermessbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen wird gemäß
§ 19 Abs. 3 GewStG festgesetzt.
Aufgrund dieses Steuermessbetrages werden die
Gewerbesteuer-Vorauszahlungen von der Gemeinde festgesetzt und durch einen
besonderen Vorauszahlungsbescheid erhoben.
Rechtsbehelfsbelehrung •
Die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags kann mit dem Einspruch angefochten werden.
Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt oder bei der angegebenen Außenstelle schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Dies gilt auch, soweit sich ein angefochtener Vorauszahlungsbescheid durch die Jahressteuerfestsetzung erledigt.
Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen Brief oder Zustellung mittels Einschreiben durch Übergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bei Zustellung durch Zustellungsurkunde oder durch Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangsbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.
Die in diesem Bescheid getroffenen Entscheidungen werden anderen Bescheiden (Folgebescheiden) zugrunde gelegt. Einwendungen gegen diese Entscheidungen können nur durch Einspruch gegen diesen Bescheid innerhalb der Einspruchsfrist geltend gemacht werden, nicht jedoch gegen den Folgebescheid.
Hinweis: Soweit das Finanzamt diesem Bescheid Entscheidungen zugrunde gelegt hat, die in einem Grundlagenbescheid getroffen worden sind, kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Grundlagenbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien. Dieser Einwand kann nur gegen den Grundlagenbescheid erhoben werden.
Die Gewerbesteuer ist nur an die im Gewerbesteuerbescheid bezeichnete Stelle zu zahlen.
Form.Nr. O17318 P OOO4654O3 / OO8439 . Rt. 18.0S.2OO9 GSt 2007Finanzamt zentral Steuernummer
Seite 2
Bescheid zum 31.12.2007 über die gesonderte Feststellung
des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs.2 S.1 KStG und des Sonderausweises
nach § 28 Abs.1 S.3 KStG vom 27.05.2009 -<
Gemäß § 38 Abs. 4 KStG wurde das EK 02 letztmalig zum 31.12.2006 festbetstellix Ein Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gemäß § 38 Abs. 5 KStG ist nicht festzustellen.
Die Feststellungen nach §§ 27, 28, 37, 38 KStG sind gem. § 165 Abs.1 S.2 Nr.3 AO vorläufig hinsichtlich ,. ir - des verfassungsgemäßen Zustandekommens des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29.12.2003 (BGB1. I S. 3076, 2004 I S.69).
Die Verlaufigkeitserklärung erfasst nur die Frage, ob die angeführten gesetzlichen Vorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Die Verlaufigkeitserklärung. erfolgt lediglich aus verfahrenstechnischen Gründen. Sie ist nicht dahin zu verstehen, dass die im Verlaufigkeitsvermerk angeführten gesetzlichen Vorschriften, ' verfassungswidrig oder als gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht verstoßend angesehen werden. Soweit die Verlaufigkeitserklärung die Frage der Verfassungsr* mäßigkeit einer Norm betrifft, ist sie außerdem nicht dahingehend zu verstehen, dass die Finanzverwaltung es für möglich hält, das Bundesverfassungsgericht oder der Bundesfinanzhof könne die im Vorläufigkeitsvermerk angeführte Rechtsnorm gegen ihren Wortlaut auslegen.
Sollte aufgrund einer diesbezüglichen Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesfinanzhofs diese Steuerfestsetzung aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen; ein Einspruch ist daher insoweit nicht erforderlich.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG, die
Feststellung des durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals gemäß
§ 28 Abs. 1 Satz 3 KStG, die Feststellung des Körperschaftsteuerguthabens gemäß
§ 37 Abs. 2 Satz 3 KStG und die Feststellung des Endbetrags im Sinne des
§ 36 Abs. 7 KStG aus dem Teilbetrag im Sinne des § 30 Abs. 2 Nr. 2 KStG 1999 - EK 02
gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 und 2 KStG können mit dem Einspruch angefochten werden.
Der Einspruch ist bei dem vorbezeichneten Finanzamt oder bei der angegebenen Außenstelle schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Dies gilt auch, soweit sich ein angefochtener Vorauszahlungsbescheid durch die Jahressteuerfestsetzung erledigt.
Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt .mit Ablauf des Tages, an dem Ihnen dieser Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei Zusendung durch einfachen Brief oder Zustellung mittels Einschreiben durch Obergabe gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, dass der Bescheid zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Bei Zustellung durch Zustellungsurkunde oder durch Einschreiben mit Rückschein oder gegen Empfangsbekenntnis ist Tag der Bekanntgabe der Tag der Zustellung.
Hinweis: Soweit das Finanzamt diesem Bescheid Entscheidungen zugrunde gelegt hat, die im Körperschaftsteuerbescheid getroffen worden sind (z.B. zur Höhe des Einkommens oder zur Höhe der Tarifbelastung), kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, der Körperschaftsteuerbescheid sei unzutreffend. Dieser Einwand kann nur gegen den Körperschaftsteuerbescheid erhoben werden.
Form.Nr. O17317 P
000465402
/ 008438
Rt. 18.05.2009 Feit 2O07
Die Regierung stürzt das Steuersystem ins Chaos
Praktisch alle Parteien ziehen mit dem Versprechen in den Wahlkampf, die Steuern zu senken. Nach der Wahl werden sie ein bewährtes Spielchen fortsetzen, das aus dem Steuersystem eines der kompliziertesten der Welt gemacht hat: Lobbygruppen werden mit Geschenken bedacht, an anderer Stelle wird das Geld wieder hereingeholt.
Im Kino sind es die Momente, in denen ein Stöhnen durch die Sitzreihen geht und Zuschauer die Hände vor das Gesicht reißen, um dann doch zwischen zwei Fingern auf die Leinwand zu blinzeln. Dann nämlich, wenn dem Helden nichts anderes bleibt, als sehenden Auges in die Katastrophe zu schreiten.
Dem deutschen Steuerzahler geht es ähnlich wie dem Spielfilm-Helden: Für jedermann erkennbar läuft er ins Unheil. Denn in der Wirtschaftskrise zerreißt die große Koalition alle Stabilitätszusagen und häuft gewaltige Schulden an. Nach der Wahl, so viel zeichnet sich ab, werden Steuern und Abgaben weiter erhöht – und das Steuersystem noch ineffizienter und ungerechter, als es ohnehin schon ist.
Vergangene Woche hat Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) den Haushaltsplan der Bundesregierung für 2010 präsentiert. 2008 machte die Bundesregierung elf Milliarden Euro neue Miese, im kommenden Jahr werden es fast achtmal so viel sein, nämlich 86 Milliarden. In den darauf folgenden Jahren kommen noch einmal Dutzende Milliarden hinzu.
Bis 2013 wird die Staatsverschuldung auf 80 Prozent der deutschen Wirtschaftsleistung angeschwollen sein, sagt Christoph Schmidt, Präsident des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung. „Das ist weit weg von den 60 Prozent, die die Politik sich vorgenommen hat. Und das, was wir ausgegeben haben, müssen wir wieder erwirtschaften, das ist wie bei einem privaten Haushalt.“ Schmidt hält daher eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, die gerade diskutiert wird, für sehr wahrscheinlich.
Trotzdem ziehen praktisch alle Parteien mit Steuersenkungsversprechen in den Wahlkampf und werden nach der Wahl ein Spielchen fortsetzen, das aus dem Steuersystem eines der kompliziertesten der Welt gemacht hat: Ausgewählte Interessensgruppen werden mit Geschenken bedacht, an anderer Stelle wird das Geld ohne Rücksicht auf gängige Prinzipien der Besteuerung wieder hereingeholt.
Beispiele aus den vergangenen Jahren gibt es dafür zuhauf. So verabschiedete die Koalition 2006 ein Sparpaket, das es in sich hatte: Die Mehrwertsteuer wurde 2007 um drei Punkte auf 19 Prozent angehoben, die Entfernungspauschale wurde kräftig gekürzt, der Sparerfreibetrag halbiert, die Altersgrenze beim Kindergeld auf 25 Jahre gesenkt und die Möglichkeiten, den Fiskus an den Kosten für das häusliche Arbeitszimmer zu beteiligen, stark eingeschränkt. Zudem führte der Staat die Reichensteuer ein. Steuergeschenke gab es 2007 nur für Spender, Stifter sowie für Übungsleiter und ehrenamtlich Tätige. „Im Fokus steht immer die Berechnung, wie viel Ersparnis unterm Strich herauskommen soll“, sagt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine.
Das Steuersystem wird dadurch noch unlogischer, unberechenbarer, ungerechter. „In seiner Grundstruktur besitzt das Steuersystem zwar noch einen Anklang von Gerechtigkeit“, sagt Matthias Roche, Partner der Steuerberatungsgesellschaft Ernst & Young. „Im Steueralltag ist davon aber nicht mehr viel zu spüren – die Steuervorschriften enthalten zu viele Ausnahmen und Rückausnahmen und widerstreitende oder nicht mehr wirklich anwendbare Regelungen. Der Steuerpflichtige kann deshalb viele Vorschriften nicht mehr wirklich umsetzen und befolgen.“
Auch deshalb landen immer mehr Steueränderungen vor Gericht. „Das war früher nicht der Fall“, sagt Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg. „Der Gesetzgeber macht zunehmend unorthodoxe Gesetze und versucht, jedes Loch zu flicken, das sich auftut.“ Allein 2008 hat die Regierung das Jahressteuergesetz 19-mal nachgebessert – dabei ist eben jenes Jahressteuergesetz selbst dazu da, Fehler im Steuersystem zu reparieren.
Die Flickschusterei rächt sich: Die Kürzung der Entfernungspauschale wurde 2008 vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Ob die Einsparungen beim Arbeitszimmer rechtens sind, müssen die Richter des Bundesfinanzhofs und des Bundesverfassungsgerichts entscheiden. Und die obersten Richter werden auch darüber befinden, ob die Kürzungen bei den Steuerberaterkosten oder den Kosten für das Erststudium erlaubt sind.
Zudem spielt der Fiskus zunehmend auf Zeit: Bis Urteile im Bundessteuerblatt veröffentlich werden, vergehen Monate. Die Finanzämter berücksichtigen die Entscheidungen der Gerichte jedoch erst, wenn diese schriftlich vorliegen. „Da Monat für Monat rund zwei Millionen Steuerbescheide verschickt werden, spart der Staat viel Geld, wenn er auf Zeit spielt“, sagt Rauhöft. Denn wenn der Steuerbescheid erst einmal rechtskräftig und die Einspruchsfrist verstrichen ist, kommt der Steuerzahler nicht mehr an sein Recht –?und verliert so mitunter viel Geld.
Zudem weigert sich die Finanzverwaltung zunehmend oft, Urteile der Gerichte auf alle Steuerfälle anzuwenden. Steuerzahlern bleibt dann nur noch die Möglichkeit, selbst zu klagen. Die Zahl dieser Erlasse stieg in den vergangenen Jahren sprunghaft an. „Das muss nicht einmal groß begründet werden. Im Prinzip ist das eine Verletzung der Gewaltenteilung“, sagt Wawro.
So verliert das deutsche Steuersystem weiter an Akzeptanz, selbst ansonsten redliche Bürger belügen den Staat. Einige gehen gar so weit, Geldbündel in Reserveräder ihrer Autos, in Unterhosen und Turmfrisuren zu stopfen, um Erspartes unbehelligt vom Fiskus in Nachbarländer zu bringen.
Vergangene Woche haben Deutschland und andere Industriestaaten dieses Schlupfloch zugeschüttet: Nach dem Liechtensteiner ist nun auch das Schweizer Bankgeheimnis für Bundesbürger praktisch gestorben. Das mag für ein wenig mehr Steuergerechtigkeit sorgen, beim Abbau des Schuldenbergs wird es kaum helfen.
Der Steuerzahler wird genau hinschauen müssen, bevor er am 27. September seine Stimme abgibt – sonst wird er noch sehr lange auf ein Happy End warten.
zur person des verfassers:
Die erste Freiheit der Presse besteht darin, kein Gewerbe zu sein
In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)
wenn der verfasser zu seiner person schreibt :„ der verfasser begleitet den seltsamen niedergang des sozialen, wirtschaftlichen, politischen und moralischen in der bundesrepublik deutschland dokumentarisch."dann meint er diejenigen , die beim geschichtsunterricht hocken geblieben sind. im gegensatz zur gängigen praxis, ist der verfasser weder nach aussen noch nach innen transparent, das bedeutet, dass auf ihn aussenstehende nicht einwirken können. durch diese bewusst geschaffene isolation der kreativquellen erreicht er , dass die typischen zwischenmenschlichen plagegeister, wie z. b. eifersucht, missgunst, neid, drohung etc. von vorneherein ausgeschlossen werden und somit einer hocheffektiven arbeitsweise nicht mehr im weg stehen. der verfasser ist 1932 geboren worden und hat mut zu denken.das bedeutet gleichzeitig : vermeidung von konjunktiv, tunlichst von fremdwörtern und steigerungswörtern, aber das schreiben von ja-oder -nein[u1]. seit der bedingungslosen kapitulation im mai 1945 , haben diejenigen das sagen , die dem verfasser , der damals 13 jahre alt war , die schuldzuweisung geben( TÄTERVOLK ) , dass er sich nicht gegen das 3.reich gewehrt hat.der verfasser hat deutschland , auf dem buckel tragend ,wieder mitaufgebaut und wehrt sich gegen den wiederabbau des wiederaufbaues. der verfasser bedient sich deshalb einer aussage vom montag, 23. februar 2004 - 15:03 in den oberösterreichischen nachrichten:mark weitzman, direktor der arbeitsgruppe gegen hass des simon-wiesenthal-zentrums, meint: " die sorge ist, dass er (gibson) die schlimmstmögliche interpretation der passionsgeschichte gewählt hat, zu der es gehört, die juden des gottesmordes zu beschuldigen und diese anschuldigung auf alle juden zu übertragen, einschliesslich heute lebender."der verfasser analogisiert dazu: " die sorge ist, dass die schuldzuweiser die schlimmstmögliche interpretation des dritten reiches gewählt haben, zu der es gehört, die deutschen des angriffskrieges und der kriegsverbrechen zu beschuldigen und diese anschuldigung auf alle deutschen zu übertragen, einschliesslich heute lebender."der verfasser hat 2 gesellschaften erlebt. zuerst die nationalsozialistische und dann die demokratische. er vergleicht beide gesellschaften. er steht dann auf, wenn es unrühmliche berührungspunkte gibt, weil man ihm vorgeworfen hat nichts gegen hitler unternommen zu haben. dieser vorwurf ist zu unrecht ergangen , weil der verfasser keine vergleichsmöglichkeit hatte. nunmehr hat er die vergleichsmöglichkeit und stellt fest, dass neuerdings teile der deutschen den angriffskriegen anhängen. in den sehmedien werden dokumentationen über bombenterror und frontkrieg deshalb in die nachtstunden verlegt. die demokratie kennt er nun selbst und die weimarer republik kann er aus der literatur studieren. und da mitsamt dem 3.reich 59 jahre vergangen sind, hat der verfasser wachen sinnes zeitzeugen aus der weimarer republik befragt. in der oberpfalz sagten zeitzeugen aus , dass sie ohne das dritte reich ihre höfe verloren hätten. heute spricht man moderat vom höfesterben. in der industrie spricht man von feindlichen übernahmen. der verfasser begleitet den seltsamen niedergang des sozialen, wirtschaftlichen, politischen und moralischen in der bundesrepublik deutschland dokumentarisch.der verfasser wird nicht noch einmal , diesmal in der bundesrepublik deutschland , gegen sich die keule einer schuldzuweisung erheben lassen. und sei sie auch noch so klein.
alles diess schwerste nimmt der tragsame geist auf sich: dem kameele gleich, das beladen in die wüste eilt, also eilt er in seine wüste.aber in der einsamsten wüste geschieht die zweite verwandlung: zum löwen wird hier der geist, freiheit will er sich erbeuten und herr sein in seiner eignen wüste.seinen letzten herrn sucht er sich hier: feind will er ihm werden und seinem letzten gotte, um sieg will er mit dem grossen drachen ringen.welches ist der grosse drache, den der geist nicht mehr herr und gott heissen mag? ``du-sollst'' heisst der grosse drache. aber der geist des löwen sagt ``ich will''aus:die reden zarathustra's von den drei verwandlungen1883-1891 also sprach zarathustrafriedrich- wilhelm nietzsche
„zu den menschen zu gehören, die ihre besten kräfte der betrachtung und der forschung objektiver, nicht zeitgebundener dinge widmen dürfen und können, bedeutet eine besondere gnade." aus: 1928 besprach albert einstein eine schallplatte mit dem titel 'mein glaubensbekenntnis' für die deutsche liga für menschenrechte.
hinweis auf verlinkte und abgeschriebene seiten: mit urteil vom 12. mai 1998 (312 o 85/98) hat das landgericht hamburg entschieden, dass man durch das setzen eines links die inhalte der verlinkten seite mit zu verantworten hat. dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen inhalten distanziert. für alle links und abschriften , die von dieser mailseite zu internetseiten führen, gilt: der verfasser hat keinerlei einfluss auf die gestaltung und die inhalte verlinkter seiten. der verfasser distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen inhalten verlinkter seiten und macht sich diese keinesfalls zu eigen.
[u1]Psychologie 05.04.2008..................... Das Kernsymptom des Ganser-Syndroms besteht im „Vorbeiantworten“ auf einfache Fragen. Unter Berücksichtigung sowohl der psychiatrischen als auch der neuropsychologischen Aspekte wird diskutiert, in welchem Zusammenhang das psychopathologische Symptom des „Vorbeiantwortens“ mit spezifischen frontal-exekutiven Hirnfunktionsstörungen stehen könnte..................
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